Unsere Schwerpunkte in der Steuerberatung
Erstellung von Finanzbuchführung, Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
Die Führung der Geschäftsbücher, die Aufstellung von Jahresabschlüssen für Gewerbetreibende oder die Gewinnermittlung für Freiberufler sind mit der Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen feste Bestandteile unseres Leistungsangebots. Dies gilt natürlich auch für die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen. Unser Anspruch an uns selbst ist, diese Leistungen – trotz der sich ständig verändernden gesetzlichen Grundlagen – stets mit höchster Qualität und vom Mandanteninteresse her geleitet zu erbringen.
- Finanzbuchführung
- Jahresabschlüsse nach handels-/steuerrechtlichen Grundsätzen
- Periodisches Reporting an ausländische Muttergesellschaften
- Einnahmen- Überschuss-Rechnungen für Freiberufler
- Vereinsrechnungslegung
- Eröffnungs-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
- Betriebliche Steuererklärungen
Erstellung privater Steuererklärungen
- Private Steuererklärungen (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Steueroptimierung durch Ausnutzung steuerlicher Vergünstigungen
- Steueroptimierung bei privaten Vermögensübergaben
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Erfüllung der mannigfaltigen gesetzlichen Pflichten, die sich aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern ergeben. Von der Basisleistung Lohnabrechnung bis zur Übernahme von spezifischen Human-Resource-Management Aufgaben, Sie als Mandant entscheiden wie weit wir Ihnen zu Diensten stehen dürfen. Unser Leistungsangebot passen wir an Ihre betrieblichen Bedürfnisse an.
- Fertigung der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Erstellen der Lohnsteueranmeldung und der Beitragsnachweise
- An- und Abmeldung bei den Krankenkassen
- Archivierung und elektronische Verarbeitung aller Abrechnungsdaten
- Personalauswertungen für den Arbeitgeber
- Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Eine gelungene Unternehmensnachfolge steht immer unter dem Vorbehalt eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen der übergebenden Generation und den Betriebsübernehmern. Wir beraten Sie um eine rechtzeitige, strategische Planung der Unternehmensnachfolge zu gewährleisten und damit zivilrechtlich und steuerrechtlich optimierte Lösungen zu erreichen ohne die Familienharmonie oder den Betrieb aufs Spiel zu setzen.
- Frühestmögliche Begleitung in der steuerlichen und zivilrechtlichen Gestaltung mit dem Ziel einer gesicherten Unternehmensfortführung
- Berücksichtigung der jeweiligen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gegebenheiten
- Stärkung des Familienverbunds unter Beibehaltung der Familienharmonie und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch rechtzeitige und eindeutige Nachfolgeregelungen
Internationales Steuerrecht
In einer globalisierten Welt sind die Anknüpfungspunkte ihrer geschäftlichen Tätigkeit in einer zunehmenden Anzahl von Fällen international. Egal ob beim grenzüberschreitenden Warenverkehr oder wenn Sie die Eröffnung einer Niederlassung und die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland planen, wir stehen Ihnen bei diesen Fragen kompetent zur Seite. Unsere Partnerfirmen im internationalen RSM Netzwerk unterstützen uns dabei.
- Besteuerung von Betriebsstätten
- Verrechnungspreisgestaltung und – dokumentation
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
- Fachliche internationale Expertise durch ausländische Partnerfirmen im RSM Netzwerk
Land- und Forstwirtschaft
Die Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft schreitet äußerst dynamisch voran. Wir unterstützen Sie bei der Führung der Bücher, der Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie den Steuererklärungen für den Einzelunternehmer, die verschiedenen Gesellschaften und deren Gesellschafter. Hof- und sonstige Vermögensübergaben erfordern ein hohes Maß an steuerlichem Wissen um zivilrechtlich und steuerlich optimale Lösungen zu erreichen, dürfen aber die dahinter stehenden Menschen und deren soziale Bindungen nicht vernachlässigen. Wir verstehen dies als integralen Bestandteil der Beziehung zwischen Mandant und Berater um vertrauensvoll zusammen arbeiten zu können.
- Jahresabschlüsse (z.B. novellierter BMELV-Abschluss, HGB-Abschluss) unter Ausschöpfung steuerlicher Wahlrechte
- Steuererklärungen für Einzelunternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Rechtsformwahl
- Gestaltungsberatung bei der Hof-, Gewerbebetriebs- und privaten Vermögensübergabe
- Erbschaft- und Schenkungsteuern
Aktuelles:
Vorteil aus Gaspreisbremse muss doch nicht versteuert werden
Um Gaskunden während der Energiekrise von den drastisch gestiegenen Verbrauchskosten zu entlasten, hatte der Bund 2022 die sogenannte Gaspreisbremse eingeführt. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher Ende 2022 von ihren Abschlägen befreit. Ab 2023 mussten sie...
Unbürokratische Lösung: Kuchenverkauf an Schulen und Kitas bleibt umsatzsteuerfrei
Die Finanzministerien von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben sich mit der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung des Kuchenverkaufs an Schulen und Kitas beschäftigt. Danach wird in zwei Pressemitteilungen klargestellt, dass ein Kuchenverkauf auch künftig...
Kosten für private Bildungseinrichtung: Zahlungen an einen Förderverein können Schulgeld sein
Wenn Ihr Kind eine öffentliche Schule besucht, müssen Sie für den Schulbesuch nichts zahlen, da die Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden. Für den Schulbesuch zahlen müssen Sie hingegen, wenn Sie Ihr Kind auf eine private Schule schicken. Diese Zahlung kann...